Von 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 kann der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in Gemeindeämtern der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.

Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark diesen Heizkostenzuschuss auf € 340,00 pro Jahr verdoppelt. Die Einkommensobergrenzen – diese beziehen sich auf das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen – wurden ebenfalls angehoben und betragen für

  • Einpersonenhaushalte € 1.392,00
  • Hausgemeinschaften € 2.088,00
  • jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 418,00

Bei Fragen steht das Sozialservice des Landes Steiermark unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.

Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann bis 31.10.2023 auch noch der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in Höhe von € 400,00 pro Haushalt bei Erfüllung der Voraussetzungen beantragt werden. Abgewickelt wird dieser Zuschuss auch beim Land Steiermark und kann zugleich mit dem Heizkostenzuschuss des Landes beantragt werden.