LAK Steiermark

Die Steiermärkische Landarbeiterkammer (LAK) ist die gesetzliche Interessenvertretung der im Land Steiermark auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet unselbständig Beschäftigten. Die Aufgabe der Kammer ist es, die beruflichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Mitglieder zu vertreten und zu fördern. Die LAK ist eine auf gesetzlicher Grundlage errichtet Institution. Sie ist demokratisch und unabhängig.

Die Vollversammlung der Steiermärkischen Landarbeiterkammer besteht aus insgesamt 21 Funktionären (Kammerrätinnen und Kammerräten) und wird von den Mitgliedern für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Aufgrund des gültigen Ergebnisses der letzten Kammerwahl im Jahr 2018 sind zwei Fraktionen, nämlich ÖAAB-FCG und FSG, im Verhältnis von 19:2 Mandaten in der Vollversammlung vertreten. Die 21 Kammerräte fungieren als Funktionäre und vertreten die Interessen der unselbständig Beschäftigten in der steirischen Land- und Forstwirtschaft.

An der Spitze der Steiermärkischen Landarbeiterkammer steht der von der Vollversammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählte Präsident. Er vertritt die Steiermärkische Landarbeiterkammer nach außen. Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Präsident von einem Vizepräsidenten, mit dem er gemeinsam das Präsidium bildet. Der Vorstand der LAK setzt sich aus dem Präsidium und drei weiteren stimmberechtigten Kammerräten zusammen. Ihm obliegt die Beschlussfassung in Verwaltungs-, Organisations-, Finanz- und Personalangelegenheiten. Grundlegende Beschlüsse, die die Steiermärkische Landarbeiterkammer betreffen, bleiben der aus 21 Mitgliedern bestehenden Vollversammlung vorbehalten. Der Kontrollausschuss setzt sich aus drei Kammerräten zusammen.

Die Steiermärkische Landarbeiterkammer stellt zudem acht Delegierte im Österreichischen Landarbeiterkammertag, der die Information, Beratung sowie die Koordinierung der Interessenvertretung auf Bundesebene übernimmt.

Interessenvertretung seit 1950

1949Das Steiermärkische Landarbeiterkammergesetz wird im steirischen Landtag beschlossen.

1952Erste Landarbeiterkammerwahl in der Steiermark. Gottfried Brandl wird zum Präsidenten gewählt.

1969Eine Novelle des Landarbeitergesetzes bringt die etappenweise Einführung der 40-Stunden-Woche.

1988Ing. Alfred Wahl wird zum vierten Präsidenten gewählt und beginnt mit umfassenden Reformmaßnahmen.

2010Die Steiermärkische Landarbeiterkammer feiert ihr 60-jähriges Bestehen und setzt weitere Reformen um.

1950Geburtsstunde der Steiermärkischen Landarbeiterkammer. Alois Deimel wird erster Präsident der LAK.

1959Abschluss eines Generalkollektivvertrages der die wöchentliche Arbeitszeit auf maximal 45 Stunden beschränkt.

1971Ing. Anton Nigl wird zum dritten Präsidenten der Steiermärkischen Landarbeiterkammer bestellt.

2000Ing. Christian Mandl übernimmt das Präsidentenamt und setzt die Reformmaßnahmen fort.

2016Ing. Eduard Zentner wird zum neuen Präsidenten der Steiermärkischen Landarbeiterkammer bestellt.

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