Bei den am 17. und 22. Dezember 2020 stattgefundenen Lohnverhandlungen konnten nachstehende Abschlüsse erreicht werden:

Arbeitnehmer/innen in den Betrieben des Gartenbaues und der Baumschulen:

• Die Monatslöhne werden in den Kat. 1 – 3 um + 1,49% erhöht
• Der Monatslohn in der untersten Kategorie „Gartenarbeiter“ wurde um + 4,06% erhöht
• Erhöhung des Lehrlingseinkommen um + 1,60%
• Erhöhung der Praktikantenentschädigung um + 1,49%
• Erreichen des Mindestlohn von 1.500 €

Geltungstermin: 1. Jänner 2021
Laufzeit: 12 Monate

Arbeitnehmer/innen der Land- und forstwirtschaftlichen bäuerlichen Betriebe, Gutsbetriebe und nicht bäuerlichen Betriebe:

• Die Monatslöhne werden in den Kategorien 1 bis 3 um 1,5% erhöht,
• Die Monatslöhne werden in der Kategorie 4 um 4,6 % erhöht,
• Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,5%
• Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 1,5%
• Erhöhung der Kategorie Buschenschank Personal um 1,5%
• Erreichen des Mindestlohn von € 1.500,–

Geltungstermin: 1. Jänner 2021
Laufzeit: 12 Monate

Quelle: PRO-GE