Der Nationalrat hat am 12.6.2024 die Einführung des Sonderwochengeldes beschlossen. Dieses gebührt rückwirkend mit September 2022 für Frauen, die sich noch in Elternkarenz befinden, wieder schwanger werden und der Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes schon ausgelaufen ist. Bisher hatten diese Frauen keinen Anspruch auf Wochengeld.
Das Sonderwochengeld gebührt in Höhe des erhöhten Krankengeldes für acht Wochen vor und nach der Geburt und ist auch hinsichtlich weiterer Bestimmungen – wie der des verlängerten Bezuges – dem Wochengeld nachgebildet. Frauen sind während des Bezuges pflichtversichert. Anträge für rückwirkende Fälle können bis 30.06.2025 eingebracht werden.