Die Steiermärkische Landarbeiterkammer hat mit 1.1.2023 die Förderbeträge bei ihren Investitionsdarlehen für Kammermitglieder massiv erhöht und attraktiver gestaltet. Nun können Sie Ihre Bauvorhaben und Verbesserungen Ihres Wohnraumes – sei es ein Umstieg auf erneuerbare Energie, Nutzung der Sonnenenergie, Ihre Wohnausstattung etc. – noch leichter verwirklichen.

Innerhalb kürzester Zeit konnten wir bereits eine enorme Nachfrage nach unseren Investitionsdarlehen feststellen. Verständlich! Denn gerade in Zeiten hoher Inflation, einhergehend mit steigenden Kreditzinsen, ist unser Angebot eine sehr attraktive Alternative und Ergänzung zum herkömmlichen Bankdarlehen. Bei Inanspruchnahme aller Investitionsdarlehen ergibt dies einen Betrag von rund € 53.000,-. Dies wohlgemerkt völlig zinsen- und spesenfrei! Den Zugang zu unseren Fördermitteln ermöglichen wir Ihnen dabei so unbürokratisch wie möglich.

Zinsenfreie Darlehen

Die zinsenfreien Darlehen der Landarbeiterkammer sind seit diesem Jahr noch attraktiver und zielgerichteter, die Ratenzahlungen bleiben dabei aber unverändert und damit für alle gut leistbar. Egal, ob bei Ihren baulichen Vorhaben, bei einem Umstieg auf erneuerbare Energien oder bei einer energetischen Sanierung – mit unseren neuen Darlehen können Sie Ihre Pläne leichter verwirklichen.

Nicht rückzahlbare Beihilfen

Im Zuge der Anhebung der Darlehensbeträge haben wir besonders darauf Wert gelegt, unsere nicht rückzahlbaren Förderungen und Beihilfen, entsprechend der aktuellen Situation, anzupassen.

Für die schulische Fort- und Ausbildung Ihrer Kinder stellen wir Ihnen einen höheren Förderbetrag bereit. Der Grundbetrag wurde von € 400,- auf € 450,- erhöht. Zusätzlich erhöht sich dieser Betrag je weiteres Kind, für das Sie Familienbeihilfe beziehen, um weitere € 50,-.

Bei unserer beliebten Kursbeihilfe für die Fort- und Ausbildung unserer Mitglieder, konnte der Beihilfenbetrag von € 730,- auf bis zu € 800,- erhöht werden. (Der Förderbetrag ermittelt sich aus 1/3 der anrechenbaren Kurs- oder Ausbildungskosten bis zu einem Betrag von € 800,- pro Jahr und abgeschlossener Ausbildung).

Neben der Lehrlingsförderung Digital, Bildungsförderung in der Elternkarenz, Zuschuss zum Papamonat oder unserer Fachbuchaktion, bieten wir gerade für unsere jungen Kammermitglieder eine Führerscheinbeihilfe der Klasse B an. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres können unsere Mitglieder somit eine Beihilfe zu den Führerscheinkosten beantragen. Der Beihilfenbetrag hat sich von € 200,- auf € 250,- erhöht.

Weitere Informationen und alle Förderungsformulare finden Sie auf unserer Förderungsseite.

 

Gerade in Zeiten extrem steigender Kosten und Teuerungen ist es von großer Bedeutung, eine starke und verlässliche Interessenvertretung an seiner Seite zu haben. Mit dem massiven Ausbau des LAK-Förderungspakets unterstützen wir Sie!

 

 

 

LAK-Präsident Eduard Zentner