Der Mutter-Kind-Pass, der bereits seit 1974 ein wichtiges Vorsorgeinstrument für Schwangere, Babys und Kleinkinder ist, soll beginnend mit 2024 bis zum Jahr 2026 schrittweise modernisiert und digitalisiert werden. Auch die Änderung auf „Eltern-Kind-Pass“ soll als Hinweis für die notwendigen Anpassungen verstanden werden.

Das Leistungsangebot soll um zusätzliche Untersuchungen und Beratungsangebote erweitert werden. So soll es beispielsweise eine psychosoziale Beratung, ein weiteres freiwilliges Hebammengespräch vor der Geburt, eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung, eine zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, aber auch das Angebot einer Elternberatung und einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung geben. Bei der Elternberatung sollen vor allem Informationen für die partnerschaftliche Aufteilung der Kindererziehung und die Steigerung der Väterbeteiligung im Vordergrund stehen.

Darüber hinaus soll es auch eine Erinnerungsfunktion für Untersuchungen und wichtige Fristen geben.

Das elektronische Eltern-Kind-Pass-Portal (eKIP-Portal) soll einerseits als App, die jederzeit mit dem Smartphone genutzt werden kann, und andererseits als Web-Anwendung zugänglich sein. Die Digitalisierung des Eltern-Kind-Passes verbessert auch die Absicherung bei einem Verlust des Passes, der bislang nur in Papierform zur Verfügung stand. Bei Verlust mussten bis dato die Ergebnisse von Untersuchungen und Beratungen bei den jeweiligen Behandlern neu angefordert werden.

Zudem war es bis dato so, dass es zu Rückzahlungsforderungen beim Kinderbetreuungsgeld gekommen ist, wenn nicht alle Untersuchungen rechtzeitig nachgewiesen wurden. Die diesbezüglichen Daten sollen in Zukunft automatisch übertragen werden.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung im Kammeramt unter 0316/83 25 07-25.