Die neue Stammsaisonier-Regelung soll zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels in der Land- und Forstwirtschaft beitragen. Eine Registrierung von Beschäftigten aus Drittstaaten muss über ein Formular beim Arbeitsmarktservice (AMS) erfolgen.
Die neue Stammsaisonier-Regelung ist bereits in Kraft getreten. Drittstaatsangehörige, die in den Kalenderjahren 2017 bis 2021 in zumindest drei Kalenderjahren jeweils mindestens drei Monate im Rahmen des landwirtschaftlichen Kontingents beschäftigt waren, können ab sofort außerhalb des Kontingents, ohne Arbeitsmarktprüfung und bei jedem Arbeitgeber in der Branche arbeiten. Bestehen bleibt die Bindung an die gesetzliche Höchstdauer von sechs bis maximal neun Monaten pro Jahr und die Bewilligungspflicht durch das AMS.
Voraussetzung: Es erfolgt bis spätestens Ende 2022 ein Antrag an das AMS auf Registrierung.
Das Formular in deutscher & englischer Sprache finden Sie unter www.ams.at/organisation/formulare