Bis dato mussten oftmals die künftigen Mieter einer Wohnung für Maklerprovisionen aufkommen, obwohl sie die Makler in den meisten Fällen gar nicht beauftragt hatten.
Dieser Missstand wird nunmehr aufgehoben. Der Nationalrat hat beschlossen, dass bei Maklerprovisionen ab 1. Juli 2023 das Erstauftraggeberprinzip gilt. Demnach muss in Zukunft die Auftraggeberseite die Maklerprovision bezahlen. Dies sind in den meisten Fällen die Vermieter. Die Regierungsvorlage sieht zudem auch eine Unterbindung von Umgehungsgeschäften durch eine vorgeschriebene transparente Dokumentation vor. Ein doppeltes Abkassieren oder Verheimlichen von Auftragsverhältnissen soll so hintangestellt werden. Darüber hinaus sollen die Kosten des Maklers nicht durch die Hintertüre – etwa durch andere Zahlungen, die die künftigen Mieter bei Vertragsabschluss leisten müssen – wieder an diese weitergegeben werden. Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe. Eine Praxisevaluierung soll im Jahr 2027 erfolgen.