Der Vorstand der Steiermärkischen Landarbeiterkammer hat in seiner Sitzung am 28.10.2020 drei neue Förderungen speziell für Jungfamilien und Lehrlinge beschlossen. Die Beantragung ist ab 1.1.2021 online möglich.

Förderung von Aus- und Weiterbildung in der Elternkarenz
Die Bildungsförderung in der Elternkarenz umfasst sämtliche Kurse (Persönlichkeitsentwicklung, Elternbildung, Gesundheitsthemen etc.), die bis zum 2. Lebensjahr des Kindes besucht oder begonnen wurden. Anspruchsberechtigt sind Elternteile, deren Kind ab 1.1.2019 geboren wurde und Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Die Beihilfe beträgt bis zu max. € 200,– pro Elternkarenz. Gefördert wird der nachgewiesene Kostenaufwand an Kurskosten. Ausgenommen sind beruflich verwertbare Kurse, die über die LAK-Kursbeihilfe eingereicht werden können. Für die Online-Antragstellung benötigt man eine Teilnahmebestätigung und die Rechnungs- und Zahlungsnachweise der absolvierten Kurse.

Förderung Papamonat: Zuschuss zum Familienzeitbonus
Für Väter, die nach der Geburt ihres Kindes einen Papamonat in Anspruch nehmen, besteht ab 1.1.2021 die Möglichkeit, einen Zuschuss bei Ihrer Landarbeiterkammer zu beantragen. Gefördert wird die Differenz auf € 1.000,– zum erhaltenen Familienzeitbonus. Die Beihilfe beträgt somit je nach Bezugsdauer ca. € 300,–. Für die Antragstellung benötigen Sie den Nachweis über den Bezug des Familienzeitbonus.

Lehrlingsförderung für den Erwerb von digitalen Endgeräten
Ein besonderes Anliegen ist uns die Förderung unserer Lehrlinge. Zusätzlich zu unseren bereits bestehenden Förderungen wie z. B. der Führerscheinbeihilfe für den Erwerb des Führerscheines B kann die Steiermärkische Landarbeiterkammer nun eine neue – speziell für Lehrlinge entstandene – Förderung ab Beginn des neuen Jahres anbieten. Das heurige Jahr stellt uns alle vor große Herausforderungen. Eine entsprechende technische Ausstattung unserer Lehrlinge scheint nun besonders wichtig. Bei der Lehrlingsförderung Digital wird der für die Berufsschule nötige Erwerb von digitalen Endgeräten bzw. Hardware-Zubehör gefördert wie Computer, Laptop, Tablet, Drucker, Bildschirm, Tastatur, Maus, Headset/Mikrofon und Webcam. Die Beihilfe beträgt maximal € 200,–. Die Antragstellung erfolgt online, benötigt wird lediglich der Nachweis des Erwerbes (Rechnung).

Wichtig: Für alle drei neuen Förderungen ist die aktive Mitgliedschaft bei der Steiermärkischen Landarbeiterkammer und somit die Leistung von Kammerbeiträgen zum Zeitpunkt der Antragstellung und Auszahlung der Beihilfen notwendig!

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