Die konstituierende Sitzung der Wahlbehörde für die LAK-Wahl 2018 fand am 9. August 2018 statt. Dabei wurden wichtige Beschlüsse für einen reibungslosen Ablauf der Wahl gefasst. Das Wählerverzeichnis konnte mittlerweile auch abgeschlossen werden: exakt 10.514 Kammermitglieder sind bei der Landarbeiterkammerwahl von 22. November bis 6. Dezember wahlberechtigt. Die Wahl erfolgt wiederum ausschließlich per Briefwahl.