Bis dato konnten Elternteile bis zu 24 Monate in Karenz gehen. Dieser volle Anspruch soll in Zukunft nur mehr dann bestehen, wenn der zweite Elternteil mindestens zwei Monate in Karenz geht (Modell 22+2). Ausnahmen davon gibt es für Alleinerziehende und für jene Eltern, wo der zweite Elternteil selbstständig oder arbeitslos ist. Diese Neuregelung wurde am 20.09.2023 beschlossen und soll für Geburten ab 01.11.2023 gelten. Sobald genauere Informationen vorliegen, werden wir über alle Details berichten.
Darüber hinaus wurde der Familienzeitbonus auf einen Betrag in Höhe von € 47,82 pro Tag verdoppelt. Diese finanzielle Unterstützung erhalten Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen. Diese Gesetzesänderung soll rückwirkend für Geburten ab dem 01.08.2023 gelten. Auch hier werden wir über Details berichten, sobald genauere Informationen vorliegen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung im Kammeramt unter 0316/83 25 07-25.