Wie bereits bekannt ist, soll der Strompreis durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch verrechnet werden. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent pro kWh. Der darüberhinausgehende Verbrauch wird marktüblich abgerechnet.
Nunmehr hat der Nationalrat ein Extrakontingent für Haushalte mit mehr als drei Hauptwohnsitz-gemeldeten Personen beschlossen. Ab der vierten Person im Haushalt gibt es künftig einen Stromkostenergänzungszuschuss in Höhe von € 105,00 pro Person.
In Österreich gibt es circa 700.000 Adressen, an denen mehr als drei Personen ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Mehr als die Hälfte davon werden automatisch erfasst und müssen keinen eigenen Antrag stellen, da der zusätzliche Zuschuss automatisch bei der Jahresabrechnung berücksichtigt wird. Jene Haushalte, die nicht automatisch erfasst werden, erhalten eine Information, dass sie – um vom zusätzlichen Zuschuss profitieren zu können – einen eigenen Antrag stellen müssen.